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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Südexpress/der-Strandpirat

 

§ 1 Allgemeines

Der Verwender bedient sich bei der Bezeichnung der Parteien der männlichen Form.

 

Südexpress/der-Strandpirat bietet ihnen einen Liefer/Versandservice von Granitaprodukten sowie deren Zubehör an. Der Kaufvertragsabschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Käufer mit der Bestellung anerkannt. Anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Südexpress/der-Strandpirat. Mündliche Abreden, die vom Regelungsinhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind unwirksam. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

 

§ 2 Auftragserteilung

(1) Der Käufer hat die Bestellung der Ware in schriftlicher Form vorzunehmen. Hierbei ist auch die Bestellung per E-Mail oder Fax möglich.

 

(2) Der Käufer hat in diesem Vertragsangebot insbesondere die Menge, den Ort, an den versandt werden soll und eine ladungsfähige Anschrift anzugeben.

 

 

(3) Südexpress/der-Standpirat haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die aufgrund dieser Formfehler entstanden sind. Südexpress/der-Standpirat behält sich vor, im Falle von Unklarheiten beim Käufer nachzufragen.

 

(4) Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn das Vertragsangebot des Käufers durch Südexpress/der-Strandpirat ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist, wobei auch hier E-Mail und Fax formwahrend sind.

 

 

§ 3 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt unter Einhaltung normaler Bearbeitungszeiten. Eine termin- oder fristgebundene Lieferung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung, § 2 Abs. 4 ist entsprechend anwendbar.

 

(2) Es können Teillieferungen vereinbart werden.

 

(3) Wird die Ware versandt, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald Südexpress/der-Strandpirat die Ware an ein Transportunternehmen übergeben hat.

 

(4) Im Falle fehlerhafter Angaben nach § 2 Abs.2 ist Südexpress/der-Strandpirat nicht an vereinbarte Termine und Fristen gebunden.

 

(5) Im Falle der Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen oder Fristen durch Südexpress/der-Strandpirat bedarf es vor dem Rücktritt, dem Verlangen von Schadensersatz bzw. der Minderung der Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung bzw. Lieferung.

 

 

§ 4 Mängel

(1) Rügt der Käufer einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben. Der Käufer hat Südexpress/der-Strandpirat eine angemessene Frist zur Beseitigung dieses Mangels einzuräumen. Südexpress/der-Strandpirat ist zur zweimaligen Nacherfüllung berechtigt. Schlägt auch der zweite Mangelbeseitigungsversuch fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Herabsetzung des vereinbarten Kaufpreises oder zum Rücktritt berechtigt.

 

 

§ 5 Haftung

(1) Für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet

Südexpress/der-Strandpirat für Vorsatz und Fahrlässigkeit, im Übrigen haftet

Südexpress/der-Strandpirat nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Südexpress/der-Standpirat auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden Schaden.

(2) Südexpress/der-Strandpirat haftet grundsätzlich nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine fehlerhafte Bestellung entstehen.

(3) Südexpress/der-Strandpirat haftet nicht bei unvorhersehbaren Leistungsverzögerungen, insbesondere aber nicht abschließend- bedingt durch Streik, Betriebsstörungen oder höherer Gewalt. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei ausgeschlossen.

 

 

§ 6 Preise

(1) Es gelten die am jeweiligen Tag des Vertragsangebots durch den Käufer geltenden Preise entsprechend der gesondert ausgewiesenen Preisliste.

 

Eine abweichende Vereinbarung (Rabatte etc.), ist möglich, bedarf dafür aber der gesonderten schriftlichen Vereinbarung entsprechend § 2 Abs.1 bis Abs.4.

 

(2) Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Der Kaufpreis wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Lieferung fällig. Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung ebenfalls schriftlich.

 

 

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis im Eigentum von Südexpress/der-Strandpirat.

 

(2) Eine Aufrechnung mit Ansprüchen gegen Südexpress/der-Strandpirat ist nur möglich, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Südexpress/der-Strandpirat anerkannt sind. Dem Käufer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

 

 

§ 8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

(1) Anwendbares Recht ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

 

(2) Ist der Käufer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand Bochum vereinbart.

 

 

(3) Erfüllungsort ist Bochum, sofern nichts anderes bestimmt ist.

 

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

Bochum, Stand 01.Februar 2008

 

 

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